SFP 20

SchiffsFührerPatent SFP 20

international gültig

Dieses berechtigt zur selbständigen Führung von Fahrzeugen jeder Art, deren Länge weniger als 20 m beträgt und die nicht mehr als 12 Fahrgäste befördern, auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern, sowie von Fahrgastschiffen, deren Länge weniger als 20 m beträgt, auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen;

SFP 20 _Theorie - Kurs

ab € 1490,-

E-Learning-Kurs

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vereint zeit- und ortsunabhängiges Lernen mit Präsenzunterricht

SFP 20 _Praxis

ab € 120,-

Manöver- Schleusenfahrten 2-4h

Lernen durch Praxis am Wasser

Manöver- Schleusenfahrten 4-6h

Lernen durch Praxis am Wasser

Manöver- Übungsfahrt 2 Tage

Lernen durch Praxis am Wasser

Manöver- Übungsfahrt 4 Tage

Lernen durch Praxis am Wasser

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Kurs- + Ausbildungskosten ohne Prüfungs- + Austellungs- und Nebengebühren      

Theorie- I Praxisausbildung von den Profis

Zugang zu den Lehr- I Ausbildungsfilmen

Übungs- I mögliche Prüfungsfragen als Download

Übungs- I mögliche Prüfungsfragen in Farbe und gedruckter Ausführung

Lehrunterlagen I Skript als Download

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Häufige Fragen

  • Nachweis der Identität und Vollendung des 18. Lebensjahres durch beidseitige Kopie vom KFZ-Führerschein, Personalausweis oder Reisepass;
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung zur Führung des Fahrzeuges durch ärztliches Gutachten über die Eignung zum Lenken eines KFZ Klasse C – entfällt bei aufrechter, gültiger Lenkerberechtigungen für KFZ Klasse C
  • Nachweis der Fahrpraxis 30 Tage – Nachtfahrt, Schleusenfahrt sowie Fahrt im Verband bestätigt durch nautik-austria;
  • Nachweis über Ausbildung in Erste Hilfe durch Kursbescheinigung über 16 Stunden;
    entfällt, wenn eine gültige Lenkerberechtigung für KFZ der Klasse D vorliegt;
  • Nachweis Farbunterscheidungsvermögen durch anerkannten medizinischen Test – Ishihara, Farnsworth Panel D15 oder aus medizinischer Sicht gleichwertig;

    Ausnahme: Besitz eines zu Recht bestehenden, in einem EU- oder EWR-Staat ausgestellten Befähigungszeugnisses für die selbständige Führung von Luft- oder Triebfahrzeugen; nautik-austria übermittelt Dir das Formular zum Ausfüllen vom Arzt; 

  • 1 Passfoto
    den Passbildkriterien entsprechend 3,5 x 4,5 cm – Rückseite mit Namen des Antragstellers in BLOCKSCHRIFT;
    -> bitte per Post senden an: Bianca Liedlbauer I Generalstraße 8 I 3314 Strengberg
  • Antrag auf Zulassung zur Prüfung -> siehe Download -> 05_OÖ_Antr.Zul.Prf. bzw. PDF im Anhang       siehe Download -> 07_NÖ_Antr.Zul.Prf.
  • Nachweis über einen allenfalls vorhandenen akademischen Grad wenn nicht im Führerschein eingetragen aber auf dem Schiffsführerpatent vermerkt sein soll;
  • Dieses ist international gültig.
  • international – auf Wasserstraßen z.B. Donau und sonstigen Binnengewässern wie Seen und Flüsse; 

Wahlweise Einschränkungen sind auf Antrag möglich: 

  • bestimmte Fahrzeugarten oder Fahrzeuglängen
  • einzelne Gewässer oder Gewässerteile z.B. nur Wasserstraßen
  • nur Binnengewässer, ausgenommen Wasserstraßen
  • Berechtigt zur selbständigen Führung von Fahrzeugen jeder Art, deren Länge weniger als 20 m beträgt und die nicht mehr als 12 Fahrgäste befördern, auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern, sowie von Fahrgastschiffen, deren Länge weniger als 20 m beträgt, auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen;

Online I Präsenz I Premium 

  • Du erhältst die Zugangsdaten und I oder das Skript und kannst sofort loslegen
  • mögliche Prüfungsfragen erhältst Du ca. 3 Wochen vor Prüfung per Mail
  • Du meldest Dich zu den Praxisfahrten im elektronischen Kalender an: 
    a.) Manöver- Schleusenfahrten 2-4h
    b.) Manöver- Schleusenfahrten 4-6h
    c.) Manöver-Übungsfahrt 2 Tage
    d.) Manöver-Übungsfahrt 4 Tage
  • Du meldest Dich direkt online zur Prüfung an;
  • Das nautik-austria Team wünscht Dir einen guten Erfolg!
  • am Übungsbrett von nautik-austria kannst Du zuhause entspannt üben
  • Knotenvideo ansehen und nachmachen

Anwesend sind 2 Prüfer > Recht – Jurist I in – und Technik Theorie sowie Praxisfahrt;

a.) Recht: Begonnen wird mit den Schifffahrtszeichen und geht dann zu diversen Fragen aus den Bereichen: Allgemeines zum Thema Schiffsführerpatent, Zulassung zur Prüfung, Bootszulassung, nautische Begriffe, allg. Donau mit Schleuse, Rechte und Pflichten der Schiffsführer, Verhalten bei Bootsunfällen 
– Havarien, Wasserschifahren, Schallsignale und ganz speziell die Schutz- und Uferzonen sowie die diversen zeitlichen Beschränkungen am Atter-, Traun- und Mondsee und die am Wolfgangsee (ganzjährig und zeitlich beschränkt), alles über Sturmwarnung und weitere nach Empfinden der Prüfer I in.

b.) Technik: Fragen aus den Bereichen Schiffsbau, Motorenkunde – Schmierung + Kühlung, Knoten, Lichtzeichen, Gewässer- und Wetterkunde, Navigation,Kavitation, Ankern, Schmierung usw.

   

Sind beide mündlichen Prüfungen positiv abgeschlossen, treffen wir uns am nautik-austria Übungs- und

Prüfungssteg zur Praxis Prüfung. Ein genauer Anfahrtsplan wird Dir per Mail zeitgerecht übermittelt.

Fahrt zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang mit einer Dauer von mindestens 1 Stunde (60 Minuten);

Auf unserem Ausbildungsschiff können folgende Manöver geprüft werden: 

  • Sicherheitseinweisung an Bord
  • An- und Ablegen längsseits am Steg
  • Person über Bord -POB I Erste Hilfe
  • Höhe halten -» in der Strömung lavieren
  • Achter fahren, Wendemanöver I Drehen am Teller
  • Radeffekt und Knoten wie Palstek, Webleinstek, Klampenschlag usw. 
  • in Aschach an der Donau – zeitgerecht erhältst Du den Anfahrtsplan per Mail übermittelt;
    auf speziellen Wunsch können auch andere Kursorte gewählt werden;
  • Dies ist abhängig von der Prüfungskommission, zeitgerecht bekommst Du die genaue Uhrzeit per Mail übermittelt;
  • Nachweis der Fahrpraxis: 30 Tage mit einer Nachtfahrt, Schleusenfahrt sowie Fahrt im Verband bestätigt durch nautik-austria;
  • bei Einschränkung auf Binnengewässern nur 15 Tage Fahrpraxis, eine Nachtfahrt sowie eine Fahrt im Verband;

Nach positiv abgeschlossenen Theorie und Praxis Prüfungen erhältst Du unmittelbar nach der Praxisfahrt ein vorläufiges Schiffsführerpatent, mit diesem kannst Du sofort starten! Das endgültige Schiffsführerpatent SFP 20 wird Dir innerhalb 4 Wochen von der Österreichischen Staatsdruckerei zugestellt.

Mehr Informationen zum Schiffsführerpatent SFP 20

– Diese Information begründet keine anderen Rechte und Pflichten als die, die sich aus rechtmäßig erlassenen und veröffentlichten Rechtstexten ergeben.

Berechtigt zur selbständigen Führung von Fahrzeugen jeder Art, deren Länge weniger als 20 m beträgt und die nicht mehr als 12 Fahrgäste befördern, auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern, sowie von Fahrgastschiffen, deren Länge weniger als 20 m beträgt, auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen;

Die erforderlichen Kenntnisse in Theorie kannst Du durch E_Learning, Präsenzkurs oder Premiumkurs und den zusätzlich angebotenen, kostenfreien Info I Fragestunden bei nautik-austria erwerben. Folgende Fachgebietsgruppen werden gelehrt:

Theorie - Technik

Nautik

  • Kenntnis der wichtigsten Gewässermerkmale in geographischer, hydrologischer, meteorologischer, morphologischer und nautischer Hinsicht; 
  • nautische Druckschriften und Veröffentlichungen (gilt nicht für SFP 20 – Seen und Flüsse);

Navigation, Manövrieren und Führen des Fahrzeuges

  • allgemeine Kenntnisse der Navigation, insbesondere Positions- und Kursbestimmung;
  • Steuern des Fahrzeugs unter Berücksichtigung des Einflusses von Wind, Strömung, Sog und Tiefgang, Beurteilung einer ausreichenden Schwimmfähigkeit und Stabilität;
  • Zweck und Funktion des Ruders und der Schiffsschraube;
  • Ankern und Festmachen;
  • Manöver in der Schleuse (gilt nicht für SFP 20 Seen und Flüsse);
  • Manöver in Häfen, Manöver beim Begegnen und Überholen;

Technik – Schiffsbau 

  • Kenntnisse im Schiffbau in Kombination mit der Sicherheit von Fahrgästen und der Besatzung
  • Kenntnisse über Bauelemente von Fahrzeugen 
  • Kenntnisse über Bau, Stabilität und Schwimmfähigkeit

Technik – Schiffsmotoren 

  • Kenntnisse über Bau und Arbeitsweise von Schiffsmotoren,
  • Bedienung und Betriebskontrolle Schmierung, Kühlung, Kavitation
  • Verhalten im Störfall und unter besonderen Umständen

Technik – Sicherheit I Erste Hilfe I Unfälle vermeiden

  • Erste Hilfe und weitere Maßnahmen bei Unfällen
  • Brandverhütung, Bedienung von Löschgeräten
  • Unfallverhütung, Bedienung von Rettungsgeräten und -ausrüstungen
Theorie - Recht
  • Kenntnisse der schifffahrtspolizeilichen Vorschriften
  • Kenntnisse des Arbeitnehmerschutzes
  • Allgemeine Fragen zu Wasserstraßen, Pflichten eines Schiffführers
  • Allgemeine Fragen zu Seen und Flüssen…
Praxis

nautik-austria empfiehlt Dir umfangreiche Praxisfahrten, dies im Sinne der eigenen Sicherheit und die der mitfahrenden Personen!

Erfahrung I Routine kannst Du nur durch entsprechende Fahr-Praxis bekommen! 

  • Nachweis der Fahrpraxis -> 30 Tage mit einer Nachtfahrt sowie einer Fahrt im Verband bestätigt durch nautik-austria;
  • Schleusenfahrt
  • Fahrt im Verband

Bei Einschränkung auf Binnengewässern sind nur 15 Tage Fahrpraxis – eine Nachtfahrt sowie eine Fahrt im Verband erforderlich;

Wahlweise Berechtigungen > OPTION
  • Beförderung von Fahrgästen 
    Diese Berechtigung ist nicht nur für das Führen von Fahrgastschiffen erforderlich, sondern auch für die Beförderung von bis zu 12 Fahrgästen auf anderen Fahrzeugen.
  • Führung von Fahrzeugen unter Radar
    Ohne diese Berechtigung darf Radargerät zwar in Betrieb genommen werden, jedoch muss bei beschränkten Sichtverhältnissen unverzüglich der nächste sichere Liege- oder Ankerplatz angelaufen werden. Voraussetzung sind eine Berechtigung, ein typgeprüftes Gerät, ein Wendegeschwindigkeitsanzeiger und ein Funkgerät.
  • Erweiterung von Seen und Flüsse auf Wasserstraßen
Wahlweise Einschränkungen sind auf Antrag möglich:
  • bestimmte Fahrzeugarten oder Fahrzeuglänge
  • einzelne Gewässer oder Gewässerteile z.B. nur Wasserstraßen
  • nur Binnengewässer, ausgenommen Wasserstraßen
Ausnahmen vom Erfordernis eines Befähigungsausweises
  • Motorfahrzeuge mit einer Antriebsleistung von weniger als 4,4 kW außer gewerbsmäßige Schifffahrt oder für Schulungszwecke
  • Ruder- und Segelfahrzeuge, Flöße – ausgenommen Rafts und gewerbsmäßige Schifffahrt
  • geschleppte und geschobene Fahrzeuge, Beiboote

Schiffsführer muss nautische Kenntnisse und die Verkehrsvorschriften entsprechend dem Gewässer und dem Fahrzeug besitzen!

Voraussetzungen I Prüfungsunterlagen und Prüfungsantrag

nautik-austria unterstützt Dich bei der Antragstellung mit entsprechenden Formularen und einer intensiven Prüfungsbegleitung!
Spätestens 10 Tage vor der Prüfung sind nautik-austria folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Nachweis der Identität und Vollendung des 18. Lebensjahres
    – beidseitige Kopie vom KFZ-Führerschein, Personalausweis oder Reisepass; 
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung zur Führung des Fahrzeuges
    – durch ein ärztliches Gutachten über die Eignung zum Lenken eines KFZ der Klasse C – nicht älter als 3 Monate
    entfällt, bei aufrechter, gültiger Lenkerberechtigung für KFZ Kl. C
  • Nachweis Fahrpraxis – bestätigt durch nautik-austria
    Schleusenfahrt 
    – 30 Tage Fahrpraxis und eine Nachtfahrt
    – Fahr im Verband
  • Nachweis über Ausbildung Erste Hilfe
    Kopie der entsprechenden Kursbescheinigung über 16 Stunden;
    entfällt, wenn eine gültige Lenkerberechtigung für KFZ der Klasse D vorliegt;
  • Nachweis über das Farbunterscheidungsvermögen
    – durch anerkannten medizinischen Test – Ishihara nach den Tafeln 12 bis 14, Farnsworth Panel D15 oder gleichwertig
    Ausnahme: Besitz eines zu Recht bestehenden, in einem EU- oder EWR-Staat ausgestellten Befähigungszeugnisses für die selbständige Führung von Luft- oder Triebfahrzeugen; nautik-austria übermittelt Dir das Formular zum Ausfüllen; 
  • 1 Passfoto
    den Passbildkriterien entsprechend 3,5 x 4,5 cm – Rückseite mit Namen des Antragstellers in BLOCKSCHRIFT;
    -> bitte per Post senden an: Bianca Liedlbauer I Generalstraße 8 I 3314 Strengberg
  • Antrag auf Zulassung zur Prüfung
    -> siehe Download -> 05_OÖ_Antr.Zul.Prf. bzw. PDF im Anhang
    -> siehe Download -> 07_NÖ_Antr.Zul.Prf.
  • Nachweis über einen allenfalls vorhandenen akademischen Grad
    wenn nicht im Führerschein eingetragen aber auf dem Schiffsführerpatent vermerkt sein soll;
Zuständige Behörden
  • Schiffsführerpatent SFP 20 Landeshauptfrau I -mann von NÖ I OÖ oder Wien nach Deiner freien Wahl
  • Bei Einschränkung der Gültigkeit auf – Binnengewässern ausgenommen Wasserstraßen – ist jede(r) Landeshauptfrau I Landeshauptmann nach freier Wahl zuständig;
Prüfung im Allgemeinen
  • mündliche Prüfungen in der Technik (Theorie + Knoten + Nautik) sowie Recht
    Nach erfolgreicher Absolvierung der Theorieprüfungen darfst Du zur praktischen Prüfung antreten.
    Hierbei zeigst Du, dass Du das Schiff I Boot im Griff hast!

Die praktische Prüfung erstreckt sich auf die Bedienung und Führung des Prüfungsfahrzeuges sowie die Anwendung der theoretischen Kenntnisse in der Praxis und umfasst:

  • Fahrzeugkunde und Knotenkunde sowie Sicherheitseinweisung und -kontrolle am Fahrzeug;
  • Durchführung der Prüfungsfahrt mit An- und Ablegen am Steg, Wenden, Achter fahren, Höhe halten I Lavieren, Ring-über-Bord;

Eine nicht bestandene Theorie-Prüfung darf frühestens nach 2 Wochen wiederholt werden, eine nicht bestandene praktische Prüfung frühestens nach zwei Wochen, längstens jedoch innerhalb eines Jahres nach erfolgreicher Ablegung der theoretischen Prüfung bei sonstiger Ungültigkeit.

amtliche Kosten I Gebühren

> siehe 02_SFP_Prf.Geb.OÖ oder 03_SFP_Prf.Geb.NÖ

Verwaltungsabgabe       Euro 140,-
feste Gebühren                 Euro 44,20
Verwaltungsgebühr       Euro 13,-
Nachnahmegebühren   Euro 29,70  2 x national + international SFP 20 Patent im Scheckkartenformat von Staatsdruckerei

Kosten und Gebühren werden von nautik-austria gesammelt und nach durchgeführter Prüfung an die jeweilige Landesregierung überwiesen! Nach positiv abgeschlossenen Theorie und Praxis Prüfungen erhältst Du unmittelbar nach der Praxisfahrt ein vorläufiges Schiffsführerpatent, mit diesem kannst Du sofort starten!

Das endgültige Patent SFP 20 erhältst Du innerhalb 4-6 Wochen von der Österreichischen Staatsdruckerei zugestellt.

Allgemeines

Diese Info gilt mit Ausnahme der Ausführungen über das Internationale Zertifikat – IC für Führer/innen von Sportfahrzeugen nicht für den Bodensee und den Alten Rhein von seiner Mündung bis zur Straßenbrücke Rheineck-Gaissau sowie für den Neuen Rhein von der Mündung in den Bodensee bis zur Straßenbrücke Hard-Fussach. 

Auskünfte über die auf diesen Gewässern geltenden rechtlichen Vorschriften erteilt die Bezirkshauptmannschaft Bregenz, Bahnhofstraße 41 – 6900 Begrenz, Tel. +43 (0)5574.49510.