SFP 10

SchiffsFührerPatent SFP 10

international gültig

Berechtigt zur selbstständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 m
ohne Limit der Antriebsleistung. Der Gültigkeitsbereich umfasst Wasserstraßen z.B. die Donau und sonstigen Binnengewässern wie Seen und Flüsse;

SFP 10 _Ausbildung

ab € 365,-

E-Learning-Kurs

Lerne wann und wo Du möchtest

PRÜFUNGSTERMINE

Premium

vereint zeit- und ortsunabhängiges Lernen mit Präsenzunterricht

SFP 10 + FB 1 M _Kombi Ausbildung

ab € 530,-

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PRÜFUNGSTERMINE

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SFP 10 _Praxis

in der SFP 10 Ausbildung inkludiert

SFP 10 Manöverübungen 2h

Manöverübungen auf der Donau

TERMIN ÜBERSICHT

SFP 10 - Erweiterung Wasserstr. - Schleusenfahrt und Manöverübungen 4h

Manöverübungen auf der Donau

TERMIN ÜBERSICHT

SFP 10 _Theorie + Praxis

Online

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Präsenz

Ausbildung vor Ort

Premium

Ausbildung vor Ort und E_Learning 

MEHRWERT für anspruchsvolle KUNDEN

Kurs- + Ausbildungskosten ohne Prüfungs- + Austellungs- und Nebengebühren      

Theorie- I Praxisausbildung von den Profis

Zugang zu den Lehr- I Ausbildungsfilmen

Übungs- I mögliche Prüfungsfragen als Download

Übungs- I mögliche Prüfungsfragen in Farbe und gedruckter Ausführung

Lehrunterlagen I Skript als Download

Lehrunterlagen I Skript in gedruckter Ausführung

exklusive Kondition mit ermäßigtem Kombi_ANGEBOT

persönliche Betreuung > Telefon und per Mail

persönliche Betreuung > Telefon, Mail + vor Ort …

Info Stunden I Abend kurz vor der Prüfung, um den Feinschliff, prüfungsrelevante Tipps und wertvolle Erfahrungen für die Prüfung zu erhalten!

Prüfungsorganisation | Prüfungsbegleitung

FB 1 M _Theorie - Kurs

Online

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Kurs- + Ausbildungskosten ohne Prüfungs- + Austellungs- und Nebengebühren      

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Premium

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Häufige Fragen

  • Nachweis der Identität und Vollendung des 18. Lebensjahres durch beidseitige Kopie vom KFZ-Führerschein, Personalausweis oder Reisepass;
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung zur Führung des Fahrzeuges durch ärztliches Gutachten über die Eignung zum Lenken eines KFZ der Klasse B – entfällt bei aufrechter, gültiger Lenkerberechtigung für KFZ Kl. B
  • Nachweis der Fahrpraxis – Schleusenfahrt bestätigt durch nautik-austria
  • Nachweis über die Unterweisung in „lebensrettende Sofortmaßnahmen“ durch Kursbescheinigung über 6 Stunden; entfällt, wenn eine gültige Lenkerberechtigung für KFZ ausgestellt nach dem 01.01.1973 vorliegt;
  • Nachweis Farbunterscheidungsvermögen durch anerkannten medizinischen Test – Ishihara, Farnsworth Panel D15 oder aus medizinischer Sicht gleichwertig; 
    Ausnahme: Besitz eines zu Recht bestehenden, in einem EU- oder EWR-Staat ausgestellten Befähigungszeugnisses für die selbständige Führung von Luft- oder Triebfahrzeugen; nautik-austria übermittelt Dir das Formular zum Ausfüllen vom Arzt; 
  • 1 Passfoto
    den Passbildkriterien entsprechend 3,5 x 4,5 cm – Rückseite mit Namen des Antragstellers in BLOCKSCHRIFT;
    -> bitte per Post senden an: Bianca Liedlbauer I Generalstraße 8 I 3314 Strengberg
  • Antrag auf Zulassung zur Prüfung -> siehe Download -> 05_OÖ_Antr.Zul.Prf. bzw. PDF im Anhang       siehe Download -> 07_NÖ_Antr.Zul.Prf.
  • Nachweis über einen allenfalls vorhandenen akademischen Grad wenn nicht im Führerschein eingetragen aber auf dem Schiffsführerpatent vermerkt sein soll;
  • Dieses ist international gültig.
  • international – auf Wasserstraßen z.B. Donau und sonstigen Binnengewässern wie Seen und Flüsse; 

Wahlweise Einschränkungen sind auf Antrag möglich: 

  • bestimmte Fahrzeugarten oder Fahrzeuglängen
  • einzelne Gewässer oder Gewässerteile z.B. nur Wasserstraßen
  • nur Binnengewässer, ausgenommen Wasserstraßen
  • Kleinfahrzeuge mit einer Länge bis zu 10 m, unabhängig der Antriebsleistung;

Online I Präsenz I Premium 

  • Du erhältst die Zugangsdaten und I oder das Skript und kannst sofort loslegen
  • mögliche Prüfungsfragen erhältst Du ca. 3 Wochen vor Prüfung per Mail
  • Du meldest Dich zu den Praxisfahrten im elektronischen Kalender an: 
    a.) Manöverübungen 2h
    b.) Manöver- Schleusenfahrten 4h
  • Du meldest Dich direkt online zur Prüfung an;

Das nautik-austria Team wünscht Dir einen guten Erfolg!

  • am Übungsbrett von nautik-austria kannst Du zuhause entspannt üben
  • Knotenvideo ansehen und nachmachen

Anwesend sind 2 Prüfer > Recht – Jurist I in – und Technik Theorie sowie Praxisfahrt;

a.) Recht: Begonnen wird mit den Schifffahrtszeichen und geht dann zu diversen Fragen aus den Bereichen: Allgemeines zum Thema Schiffsführerpatent, Zulassung zur Prüfung, Bootszulassung, nautische Begriffe, allg. Donau mit Schleuse, Rechte und Pflichten der Schiffsführer, Verhalten bei Bootsunfällen 
– Havarien, Wasserschifahren, Schallsignale und ganz speziell die Schutz- und Uferzonen sowie die diversen zeitlichen Beschränkungen am Atter-, Traun- und Mondsee und die am Wolfgangsee (ganzjährig und zeitlich beschränkt), alles über Sturmwarnung und weitere nach Empfinden der Prüfer I in.

b.) Technik: Fragen aus den Bereichen Schiffsbau, Motorenkunde – Schmierung + Kühlung, Knoten, Lichtzeichen, Gewässer- und Wetterkunde, Navigation,Kavitation, Ankern, Schmierung usw.

   

Sind beide mündlichen Prüfungen positiv abgeschlossen, treffen wir uns am nautik-austria Übungs- und

Prüfungssteg zur Praxis Prüfung. Ein genauer Anfahrtsplan wird Dir per Mail zeitgerecht übermittelt.

Auf unserem Ausbildungsschiff können folgende Manöver geprüft werden: 

  • Sicherheitseinweisung an Bord
  • An- und Ablegen längsseits am Steg
  • Person über Bord -POB I Erste Hilfe
  • Höhe halten -» in der Strömung lavieren
  • Achter fahren, Wendemanöver I Drehen am Teller
  • Radeffekt und Knoten wie Palstek, Webleinstek, Klampenschlag usw. 
  • in Aschach an der Donau – zeitgerecht erhältst Du den Anfahrtsplan per Mail übermittelt;
    auf speziellen Wunsch können auch andere Kursorte gewählt werden;
  • Dies ist abhängig von der Prüfungskommission, zeitgerecht bekommst Du die genaue Uhrzeit per Mail übermittelt;

Nachweis einer Schleusenfahrt auf der Donau

Nach positiv abgeschlossenen Theorie und Praxis Prüfungen erhältst Du unmittelbar nach der Praxisfahrt ein vorläufiges Schiffsführerpatent, mit diesem kannst Du sofort starten! Das endgültige Schiffsführerpatent SFP 10 wird Dir innerhalb 4 Wochen von der Österreichischen Staatsdruckerei zugestellt.

Mehr Informationen zum Schiffsführerpatent SFP 10

– Diese Information begründet keine anderen Rechte und Pflichten als die, die sich aus rechtmäßig erlassenen und veröffentlichten Rechtstexten ergeben.

Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 m auf Wasserstraßen z.B. Donau
und sonstigen Binnengewässern;
Die erforderlichen Kenntnisse kannst Du durch E_Learning, Präsenzkurs oder Premiumkurs und den zusätzlich angebotenen,
kostenfreien Info I Fragestunden bei nautik-austria erwerben. Folgende Fachgebietsgruppen werden gelehrt:

Theorie - Technik
  • Gewässerkunde, Gewässermerkmale, Ankermanöver
  • Navigation; Manövrieren und Führen des Fahrzeuges
  • Bau und Stabilität des Fahrzeuges
  • Schiffsmotoren, Schmierung, Kühlung, Kavitation
  • Verhalten unter besonderen Umständen
Theorie - Recht
  • Schifffahrtszeichen und Schallzeichen
  • Lichterführung, Tag- und Nachtbezeichnungen
  • Allgemeine Fragen zu Wasserstraßen, Pflichten eines Schiffführers
  • Allgemeine Fragen zu Seen und Flüssen…
Praxis
  • Nachweis einer Schleusenfahrt
    nautik-austria empfiehlt Dir umfangreiche Praxisfahrten, dies im Sinne der eigenen Sicherheit und die der mitfahrenden Personen!
    Erfahrung I Routine kannst Du nur durch entsprechende Fahr-Praxis bekommen!
Wahlweise Berechtigungen > OPTION
  • Beförderung von Fahrgästen 
    Diese Berechtigung ist nicht nur für das Führen von Fahrgastschiffen erforderlich, sondern auch für die Beförderung von bis zu 12 Fahrgästen auf anderen Fahrzeugen.
  • Führung von Fahrzeugen unter Radar
Wahlweise Einschränkungen sind auf Antrag möglich:
  • bestimmte Fahrzeugarten oder Fahrzeuglänge
  • einzelne Gewässer oder Gewässerteile z.B. nur Wasserstraßen
  • nur Binnengewässer, ausgenommen Wasserstraßen
Ausnahmen vom Erfordernis eines Befähigungsausweises
  • Motorfahrzeuge mit einer Antriebsleistung von weniger als 4,4 kW außer gewerbsmäßige Schifffahrt oder für Schulungszwecke
  • Ruder- und Segelfahrzeuge, Flöße – ausgenommen Rafts und gewerbsmäßige Schifffahrt
  • geschleppte und geschobene Fahrzeuge, Beiboote

Schiffsführer muss nautische Kenntnisse und die Verkehrsvorschriften entsprechend dem Gewässer und dem Fahrzeug besitzen!

Voraussetzungen I Prüfungsunterlagen und Prüfungsantrag

nautik-austria unterstützt Dich bei der Antragstellung mit entsprechenden Formularen und einer intensiven Prüfungsbegleitung!
Spätestens 10 Tage vor der Prüfung sind nautik-austria folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Nachweis der Identität und Vollendung des 18. Lebensjahres
    – beidseitige Kopie vom KFZ-Führerschein, Personalausweis oder Reisepass; 
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung zur Führung des Fahrzeuges
    – durch ein ärztliches Gutachten über die Eignung zum Lenken eines KFZ der Klasse B – nicht älter als 3 Monate
    entfällt, bei aufrechter, gültiger Lenkerberechtigung für KFZ Kl. B
  • Nachweis Fahrpraxis – bestätigt durch nautik-austria
    Schleusenfahrt 
  • Nachweis über die Unterweisung in „lebensrettenden Sofortmaßnahmen“
    Kopie der entsprechenden Kursbescheinigung über 6 Stunden;
    entfällt, wenn eine gültige Lenkerberechtigung für KFZ ausgestellt nach dem 01.01.1973 vorliegt;
  • Nachweis über das Farbunterscheidungsvermögendurch anerkannten medizinischen Test 
    – Ishihara nach den Tafeln 12 bis 14, Farnsworth Panel D15 oder gleichwertig

    – Ausnahme: Besitz eines zu Recht bestehenden, in einem EU- oder EWR-Staat ausgestellten Befähigungszeugnisses für die selbständige Führung von Luft- oder Triebfahrzeugen; nautik-austria übermittelt Dir das Formular zum Ausfüllen; 
  • 1 Passfoto
    den Passbildkriterien entsprechend 3,5 x 4,5 cm – Rückseite mit Namen des Antragstellers in BLOCKSCHRIFT;
    -> bitte per Post senden an: Bianca Liedlbauer I Generalstraße 8 I 3314 Strengberg
  • Antrag auf Zulassung zur Prüfung
    -> siehe Download -> 05_OÖ_Antr.Zul.Prf. bzw. PDF im Anhang
    -> siehe Download -> 07_NÖ_Antr.Zul.Prf.
  • Nachweis über einen allenfalls vorhandenen akademischen Grad
    wenn nicht im Führerschein eingetragen aber auf dem Schiffsführerpatent vermerkt sein soll;
Zuständige Behörden
  • Schiffsführerpatent SFP 10 Landeshauptfrau I -mann von NÖ I OÖ oder Wien nach Deiner freien Wahl bzw. bei Einschränkung auf Binnengewässer ausgenommen Wasserstraßen jede(r) Landeshauptfrau I Landeshauptmann nach freier Wahl
Prüfung im Allgemeinen
  • mündliche Prüfungen in der Technik (Theorie + Knoten + Nautik) sowie Recht
    Nach erfolgreicher Absolvierung der Theorieprüfungen darfst Du zur praktischen Prüfung antreten.
    Hierbei zeigst Du, dass Du das Schiff I Boot im Griff hast!

Die praktische Prüfung erstreckt sich auf die Bedienung und Führung des Prüfungsfahrzeuges sowie die Anwendung der theoretischen Kenntnisse in der Praxis und umfasst:

  • Fahrzeugkunde und Knotenkunde sowie Sicherheitseinweisung und -kontrolle am Fahrzeug;
  • Durchführung der Prüfungsfahrt mit An- und Ablegen am Steg, Wenden, Achter fahren, Höhe halten I Lavieren, Ring-über-Bord;

Eine nicht bestandene Theorie-Prüfung darf frühestens nach 2 Wochen wiederholt werden, eine nicht bestandene praktische Prüfung frühestens nach zwei Wochen, längstens jedoch innerhalb eines Jahres nach erfolgreicher Ablegung der theoretischen Prüfung bei sonstiger Ungültigkeit.

amtliche Kosten I Gebühren

> siehe 02_SFP_Prf.Geb.OÖ oder 03_SFP_Prf.Geb.NÖ

Verwaltungsabgabe         € 70,-
feste Gebühren                   
 44,20
Verwaltungsgebühr         
 13,-
Nachnahmegebühren     
 29,70  (2 x national + international SFP 10 Patent im Scheckkartenformat von Staatsdruckerei)

Kosten und Gebühren werden von nautik-austria gesammelt und nach durchgeführter Prüfung an die jeweilige Landesregierung überwiesen! Nach positiv abgeschlossenen Theorie und Praxis Prüfungen erhältst Du unmittelbar nach der Praxisfahrt ein vorläufiges Schiffsführerpatent, mit diesem kannst Du sofort starten!

Das endgültige Patent SFP 10 erhältst Du innerhalb 4-6 Wochen von der Österreichischen Staatsdruckerei zugestellt.

Allgemeines

Diese Info gilt mit Ausnahme der Ausführungen über das Internationale Zertifikat – IC für Führer/innen von Sportfahrzeugen nicht für den Bodensee und den Alten Rhein von seiner Mündung bis zur Straßenbrücke Rheineck-Gaissau sowie für den Neuen Rhein von der Mündung in den Bodensee bis zur Straßenbrücke Hard-Fussach.